Natural-Horse-Ranch
 
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AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Stand Juni 2009)

WICHTIG: Bitte lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Sie sind integrierender Bestandteil jeder Lektion.

1.       Der Vertrag zwischen Ihnen und der Natural-Horse-Ranch kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande.
2.         Unsere Leistungen und Preise ersehen Sie aus unserer aktuellen Preisliste an der Stallwand oder aus dem Internet. Die Natural-Horse-Ranch behält sich ausdrücklich das Recht vor, Internetangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise usw. vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie die Natural-Horse-Ranch vor Vertragsabschluss.
3.          Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach jeder Lektion resp. bei Abonnementen unmittelbar nach der 1. Lektion in Bar. In Ausnahmefällen und nur bei Abschluss von Abonnementen kann die Zahlung via Einzahlungsschein erfolgen. Die Einzahlung hat spätestens 10 Tage nach der 1. Lektion zu erfolgen.
4.        Annullationen müssen bis spätestens 17 Uhr am Vortag vor der vereinbarten Lektion erfolgen. Ansonsten sind wir leider gezwungen, den vollen Tarif in Rechnung zu stellen resp. eine volle Lektion vom Abonnement in Abzug zu bringen.
5.          Witterungsbedingte Einschränkungen oder Abbruch einer Lektion aufgrund schlechten Wetters, berechtigen zur Verschiebung resp. Nachholung der Lektion (nur die entsprechende Restzeit).
6.         Ausfälle von Lektionen aus Gründen, welche bei der Kursleitung liegen, werden zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt. Es werden keine Kosten zurück erstattet.
7.          Für Unfälle, die sich während einer Inanspruchnahme eines Leistungsangebots der Natural-Horse-Ranch ereignen, lehnt die Natural-Horse-Ranch jede Haftung ab. Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung (Haftpflicht für Schäden an fremden, übernommenen Pferden) ist Sache des Teilnehmers. Bei minderjährigen Teilnehmern liegt die Verantwortung für einen genügenden Versicherungsschutz bei den Eltern.
8.          Wer Material beschädigt, hat dieses zu ersetzen.
9.       Tragen eines Reithelmes oder eines gleichwertigen Helmes (zB Velohelm) ist für Kinder obligatorisch. Erwachsenen wird das Tragen eines Reithelmes ebenfalls empfohlen. Ebenso unerlässlich sind: Gutes Schuhwerk mit kleinem Absatz und über den Knöchel gehend (Wanderschuhe etc) sowie lange Hosen.
10.       Die Eltern haben die Kursleitung über Besonderheiten ihrer Kinder betreffend (körperliche Einschränkungen, spezielle Krankheiten, Medikamente etc) zu informieren – sofern diese in irgendeiner Weise für die Gewährleistung der Sicherheit während einer Lektion von Bedeutung sind.
11.    Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Hohenrain.
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  Elternstärkungskurse siehe Angebot  
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